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Teilnahmebedingungen & Hinweise

LEISTUNGEN

Die Leistungen beinhalten die Unterkunft und Verpflegung (wenn nicht anders angegeben) und die Betreuung. Eine sachgemäße Betreuung liegt in Händen erfahrener und geschulter ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen der Solijugend Bayern. Diesen obliegt die Aufsichtspflicht über die Teilnehmer:innen, sofern die Erziehungsberechtigten nicht an der Maßnahme teilnehmen.

ANMELDUNG

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Homepage der Solijugend Bayern. In Ausnahmefällen ist die Anmeldung über den örtichen Jugendleiter bzw. die örtliche Jugendleiterin möglich. Minderjährige Kinder und Jugendliche, die allein zur Winderfreizeit reisen, benötigen eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie die Übertragung der Aufsichtspflicht. Das Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Die Einverständniserklärung sowie die Übertragung der Aufsichtspflicht sind mit der Anmeldung zur Winterfreizeit in Marquartstein vollständig ausgefüllt und unterschrieben abzugeben (als Anhang zur Anmeldung). Bei nicht Vorliegen dieser Einverständniserklärung wird die Teilnahme aus rechtlichen Gründen nicht bestätigt.

WICHTIGE HINWEISE ZUR ANMELDUNG

Mitglieder der Solijugend Bayern haben bei der Anmeldung Vorrang. Nichtmitglieder werden vorerst auf die Warteliste gesetzt.
Die Platzzusagen werden in der Woche nach dem Anmeldeschluss versendet.
Sollten drei Wochen vor dem Beginn der Maßnahme noch freie Plätze zur Verfügung stehen, werden diese nach dem Eingangsdatum der Anmeldungen vergeben. 

Jede Anmeldung ist erst nach schriftlicher Bestätigung gültig!

ZAHLUNGSWEISE

Via Überweisung an das Konto der Solijugend Bayern.

HAFTUNG

Die Solijugend Bayern begrenzt ihre Haftung gegenüber den Teilnehmenden auf den dreifachen Reisepreis; darüber hinaus, soweit den Verband oder einen seiner Ehrenamtlichen ein Verschulden trifft, auf den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des Reisevertragsrechts.

RÜCKTRITT

Bei Rücktritt innerhalb von 3 Wochen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % Ausfallgebühr berechnet. Danach 70% und bei Rücktritt bzw. Nichterscheinen am Reisetag 100 %, es sei denn, es wird ein/e Ersatzteilnehmer:in gestellt.

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